Bei der Aufnahme der Imkerei ist die Imkerin oder der Imker gesetzlich verpflichtet, dies dem für ihn zuständigen Kreisveterinäramt und der Tierseuchenkasse seines Bundesland an zu zeigen.
Während einer Veranstaltung mit der für die Imkerei im Kreis Steinfurt zuständigen Vertreterinnen des Kreisveterinäramt Steinfurt, Frau Dr. Evelgünne und Frau Thier, wurde die Anmeldung der Bienenvölker zur Tierseuchenkasse und beim Veterinäramt thematisiert.
Bisher war die Auffassung, dass Einsteiger die Aufnahme der Imkerei jeweils gesondert an die Tierseuchenkasse und das Veterinäramt des Kreises zu melden haben. Es kam die Frage auf, ob dieses nicht einfacher geregelt werden könnte.
Frau Dr. Evelgünne hat uns nun in einem Schreiben informiert:
“ nach der Veranstaltung des Imkervereins Greven ist intern nochmals die Frage erörtert worden, wie ein Imker korrekt seine Bienenvölker bei der „zuständigen Behörde“ nach §1 a der Bienenseuchen-Verordung melden muss.
Es reicht die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse unter Angabe der Anzahl und der Standorte der Völker:
Landwirtschaftskammer NRW
Tierseuchenkasse
Nevinghoff 6
48147 Münster “
…
„Die Tierseuchenkasse vergibt dann eine Registriernummer und erhebt Beiträge, um im Tierseuchenfall eine Entschädigung zu zahlen. Die Meldung wird dann automatisch an das entsprechende Veterinäramt weitergeleitet.
Eine spezielle Meldung der Standorte der Völker beim Veterinäramt entfällt somit.“
Wir bedanken uns für diese vereinfachte Anwendung der Vorschriften bei den Verantwortlichen des Kreis Veterinär Amt Steinfurt.
Zur Anmeldung geht der Imker oder die Imkerin auf die Internet Seite der Tierseuchenkasse.
Hier kann er das Anmeldeformular entweder für eine Anmeldung per E-Mail oder aber per Post herunterladen, ausfüllen und absenden.
Eine gesonderte Anmeldung an das Kreisveterinär Amt ist nicht erforderlich.
Der Imker oder die Imkerin bekommt dann eine Betriebsnummer zugeteilt und kann dann in Zukunft die jährliche Meldung der Zahl der Bienenvölker online oder per Brief vornehmen.